Praxis

Ich führe eine Bestellpraxis und habe daher keine festen Sprechstunden.

Auf Anfrage sind auch Hausbesuche möglich.

Einen Termin können Sie vereinbaren unter

  • praxis[at]naturheilpraxis-eberlein.de oder über das Kontaktformular
  • oder telefonisch unter 09135 210101.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während einer Behandlung keine Telefonanrufe entgegen nehme. Ich rufe Sie aber sobald es mir möglich ist zurück.

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Ihre Absage bis spätestens 48 Stunden im Voraus. Ansonsten erlaube ich mir, ein Ausfallhonorar von 60 % der Behandlungskosten für die Dauer des vereinbarten Termins in Rechnung zu stellen. Bitte bedenken Sie, dass ich mir die Zeit für Sie individuell reserviere und diese so kurzfristig nicht an andere Patienten vergeben kann. Danke für Ihr Verständnis.

Ausgleich


Ausgleich für eine osteopathische Behandlung

Dauer ca. 45 - 60 Minuten
Erstbehandlung ca 1,5 - 2 Stunden

Patienten mit privater Krankenversicherung, privater Zusatzversicherung oder Beihilfe

Eine Behandlung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH Stand 1985) abgerechnet. Für eine Erstbehandlung fallen ca. 160 - 180 EURO an. Der Ausgleich für eine Folgebehandlung beträgt ca. 100 - 120 EURO. Die meisten privaten Krankenkassen, privaten Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Kosten für die osteopathische Behandlung ganz oder teilweise, abhängig vom jeweiligen Tarif.

Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler

Der Ausgleich für die Erstbehandlung beträgt 140 EURO.
Für eine Folgebehandlung fällt eine Pauschale von 90 EURO an.

Von vielen gesetzlichen Krankenkassen werden osteopathische Behandlungen derzeit teilweise erstattet.
Bitte erfragen Sie vor der ersten Behandlung die genauen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.

Hinweise zur Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Durch meine Ausbildung erfülle ich die Bedingungen, die für eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen Voraussetzung sind.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ausgleich für andere Behandlungen

Der Ausgleich für andere Behandlungen wird nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 90 Euro berechnet.